Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4150
BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85 (https://dejure.org/1985,4150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,4150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Verzichts auf das Nebenklagerecht - Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Beweisanträgen während der Urteilsverkündung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 209
  • StV 1985, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 41/75

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 23.07.1985 - 5 StR 217/85
    Der Verzicht auf das Nebenklagerecht setzt eine Erklärung voraus, die eindeutig erkennen läßt, daß der Verzichtende die prozessuale Bedeutung und Tragweite seiner Erklärung kennt (BGH Urteil vom 24. Mai 1975 - 1 StR 41/75).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Aus dem Gebot umfassender sachlicher Prüfung hat die Rechtsprechung seit jeher die Berechtigung abgeleitet, auf die Sachrüge den Schuldspruch auch zum Nachteil des Angeklagten zu ändern oder zu ergänzen (BGHSt 14, 5, 7; 21, 256, 260 [BGH 26.05.1967 - 2 StR 129/67] ; 29, 63, 66; BGH JZ 1978, 245; BGH NJW 1986, 332; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    bb) Die Rüge eines Verstoßes gegen § 246 StPO wäre auch unbegründet, weil das Gericht zum Zeitpunkt der Antragstellung nach dem Revisionsvortrag bereits mit der Urteilsverkündung begonnen hatte und ab diesem Zeitpunkt Beweisanträge nicht mehr entgegengenommen werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 1985 - 5 StR 217/85, StV 1985, 398; Urteil vom 19. November 1985 - 1 StR 496/85, NStZ 1986, 182).
  • OLG Hamm, 15.05.1998 - 2 Ss 601/98

    Erhebung der formellen Rüge; Begründung der Rüge der unrichtigen Ablehnung eines

    Vielmehr kann grundsätzlich eine geschlossene und im wesentlichen vollständige Darstellung genügen (Pikart, a.a.O., § 344 StPO Rn. 39 m.w.N.; BGH in der Rechtsprechungsübersicht von Pfeiffer/Miebach in NStZ 1986, 209; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rn. 465; Krause, Die Revision im Strafverfahren, 4. Aufl., Rn. 92 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.06.1991 - 1 StR 269/91

    Anwendbarkeit des § 30 Strafgesetzbuch ( gefährliche Vorbereitungshandlungen) im

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) ist hierbei nur insofern zu berücksichtigen, als die neue Einzelstrafe die Summe der beiden bisherigen Einzelstrafen nicht übersteigen darf (vgl. BGH NJW 1981, 1325, 1326; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209 Nr. 23).
  • OLG Bamberg, 30.07.2008 - 3 Ss OWi 860/08

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Erforderlichkeit eines Ablehnungsbeschlusses

    3Eine Unterbrechung der Urteilsverkündung zur Entgegennahme des Beweisantrages mit Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung, die das Erfordernis einer Entscheidung gemäß § 244 Abs. 3 bis 6 StPO zur Folge gehabt hätte (vgl. hierzu BGH StV 1985, 398: das Erstgericht hatte in diesem Fall den Beweisantrag nach § 244 Abs. 3 StPO abgelehnt), lag nicht vor.
  • BayObLG, 07.12.1998 - 2 ObOWi 655/98

    Verständigung des Betroffenen über die Fortsetzung der Hauptverhandlung in seiner

    Er hätte sich aber noch vor Beginn der Verkündung zu Wort melden können; zudem wäre das Amtsgericht nach seinem Ermessen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht berechtigt gewesen, auch während der Urteilsverkündung gestellte Anträge zu berücksichtigen und wieder in die Verhandlung einzutreten (BGH StV 1985, 398 ; BGH (D) MDR 1975, 24).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht